Informationen für den Benutzer                                                                                openkat@provinz.bz.it

 

Unterzeichnung der Dienste und Vertragsvordrucke
ERMÄCHTIGUNG ZUR INANSPRUCHNAHME DES DATENFERNVERARBEITUNGSDIENSTES
Siehe Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen

BENUTZER, DIE ZUR INANSPRUCHNAHME DES DIENSTES BERECHTIGT SIND
Derzeit sind folgende Kategorien vorgesehen:

  • Öffentliche Verwaltungen und institutionelle Körperschaften, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anrecht auf unentgeltlichen Zugriff auf die Daten des Katasters haben; 
  • Alle anderen öffentlichen und privaten Körperschaften, Freiberufler sowie Berufsverbände und -kammern wie zum Beispiel Notare, Ingenieure, Architekten und Geometer, für welche der Zugriff gebührenpflichtig ist.

Für jede Kategorie ist ein eigenes Vereinbarungsmuster vorgesehen.

GESUCH UM ZUGRIFF
Um den Dienst für die Einsichtnahme in die DV- Archive des Katasters und des Grundbuches über Internet beanspruchen zu können, ist das beiliegende Muster je nach Benutzerkategorie auszufüllen (siehe Abschnitt
Unterzeichnung der Dienste und Vertragsvordrucke). Das Muster ist durch Einschreibebrief mit Rückantwort  an die  im folgenden Abschnitt angegebene Anschrift zu übermitteln. (AN WEN SOLL SICH DER BENUTZER FÜR DEN ABSCHLUSS DER VEREINBARUNGEN UND FÜR WEITERE AUSKÜNFTE WENDEN)

Bei Verträgen hat der Benutzer bei seinem Kreditinstitut einen Zahlungsdauerauftrag zugunsten der Provinz mit der Begründung "OPENKAT - Bezahlung der jährlichen Abonnementgebühr und der Gebühren für die Einsichtnahme " zu hinterlegen; bei Vertragsabschluss sind eine vom Kreditinstitut und vom Benutzer unterzeichnete Abschrift des Zahlungsdauerauftrags sowie Stempelmarken im Wert von Euro 29,24 an die Provinz zu übermitteln bzw. per Post gemäß  den oben angegebenen Richtlinien zuzusenden. (Als Beispiel für die Ausfüllung siehe das beigelegte Muster "Muster eines Zahlungsdauerauftrages - Formblatt R.I.D.")
In diesem Fall ist die Erkennungsnummer des Schuldners bei dem für die Bearbeitung der Vereinbarungen und für die Beziehungen mit den Benutzern zuständigen Amt  (siehe folgenden Abschnitt) im Voraus anzufordern.
Es müssen also folgende Akten der Provinz per Post zugesandt werden:
- die Vereinbarung, welche vom Benutzer nur in den für ihn vorbehaltenen Sparten ausgefüllt und auf jeder Seite  unterzeichnet wird ;
- der vom Benutzer und vom Kreditinstitut unterzeichnete Zahlungsdauerauftrag und Stempelmarken im Wert von Euro 29,24.

Nach Erhalt der obengenannten Dokumente übermittelt die Provinz den Antragsteller ein Antwortschreiben.

Nachstehend können Sie das Vereinbarungsmuster finden:

Vereinbarungsmuster für die Provinz Trient
Vertragsmuster für die Provinz Bozen
Muster eines Zahlungsauftrags für die Provinz Trient
Muster eines Zahlungsauftrags für die Provinz Bozen

Die Erkennungsnummer des Kunden ist (Formblatt R.I.D.) nach den untenstehenden Anweisungen im Zahlungsdauerauftrag (siehe Muster eines Zahlungsdauerauftrags für die Provinz Trient oder Muster eines Zahlungsdauerauftrags für die Provinz Bozen ) anzugeben:
- rechtsbündig anordnen
- leere Kästchen links mit Nullen auffüllen
- ohne Schrägstriche
- letzte zwei Großbuchstaben müssen der Abkürzung der Provinz entsprechen
- die Zeichen vor der Abkürzung müssen numerisch sein
- die Länge der Erkennungsnummer beträgt 16 Zeichen (z.B. 00000000000321BZ)

Die Eingetragenen im Berufsverzeichnis der Kammern und Kollegien, welche befähigt sind, Unterlagen im Kataster einzureichen, können auch den beiliegenden Antrag für die Eintragung in die eigens dazu bestimmte Benutzerkategorie übermitteln, wenn sie einen gebührenpflichtigen Vertrag schließen bzw. geschlossen haben.

AN WEN SOLL SICH DER BENUTZER FÜR DEN ABSCHLUSS DER VEREINBARUNGEN UND FÜR WEITERE AUSKÜNFTE  WENDEN
Für den Abschluss der Vereinbarungen und für weitere Auskünfte können Sie sich mit dem nachstehend zuständigen Amt in Verbindung setzen, und zwar:

  • für die Provinz Trient
    Autonome Provinz Trient
    Vicolo Dallapiccola, 12 - 38122 Trento
    Tel.: 0461/494427
    Fax: 0461/494401
    E-Mail-Adresse: openkat@provincia.tn.it

  • für die Provinz Bozen
    Autonome Provinz Bozen - Südtirol
    Abteilung 41 - Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster
    Duca d 'Aosta Straße, 94 - 39100 Bozen
    Tel.: 0471/417302
    Fax: 0471/417309
    E-Mail-Adresse: openkat@provinz.bz.it

Je nach der, für den Gebrauch der Kataster- und Grundbuchsdaten ausgewählten Provinz, sind die Vereinbarung und der Zahlungsdauerauftrag an die oben genannte Abteilung V - Grundbuch und Kataster in Trient bzw. in Bozen zuzusenden.

BEMERKUNGEN ZUM AUSFÜLLEN DER ANLAGEN
Hinsichtlich der meldeamtlichen Angaben des Vertragspartners sieht die Vereinbarung zwei sich gegenseitig ausschließende Teile vor: einen für die natürlichen Personen und den anderen für die juristischen Personen. Der Benutzer hat in der Vereinbarung folgende Daten anzugeben:

  • meldeamtliche Angaben zum Vertragspartner, falls es sich um eine natürliche Person handelt; meldeamtliche Angaben zur natürlichen Person, die die juristiche Person als Vertragspartner vertritt. 
  • Firmenbezeichnung  (für juristische Personen);
  • Steuernummer/Mehrwertsteuernummer;
  • Eintragungsnummer im Handelsregister;
  • Telefonnummer, Fax, E-Mail;
  • Wahl des Abonnements: Einzelbenutzer bzw. Mehrplatzbenutzer (in der Vereinbarung - Art. 4- Löschen Sie das Abonnement, an dem Sie NICHT interessiert sind). Handelt es sich um das Abonnement "Mehrplatzbenutzer" geben Sie die Höchstanzahl der vorgesehenen Benutzer an;
  • Name der Bank,  Bankleitzahlen: CIN, ABI, CAB und Kontokorrentnummer für die dreimonatlichen Anlastung der Einsichtnahmengebühren und der Jahresgebühr.